Mindestzinsgarantie exklusiver Schutz für Kunden von fair-finance
Das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) gibt vor, dass der Auszahlungsbetrag einer Betrieblichen Vorsorgekasse nicht geringer sein darf, als die Summe der vom Arbeitgeber oder Selbständigen einbezahlten Beiträge. Man spricht hier von einer Bruttobeitrags- oder Kapitalgarantie. Im Fall negativer oder zumindest sehr geringer Veranlagungserträge, wie dies bei einer kurzen Verweildauer praktisch unumgänglich und bei einer längeren Verweildauer abhängig vom Kapitalmarkt zumindest möglich ist, muss die jeweilige Betriebliche Vorsorgekasse einen allfälligen geringen Kontostand bei Auszahlung auf die Beitragssumme auffüllen.
Diese Kapitalgarantie ist sinnvoll und wichtig und führt letztendlich dazu, dass die Betrieblichen Vorsorgekassen höchstes Augenmerk auf eine sichere und ertragreiche Vermögensveranlagung legen, um allfällige von ihnen zu tragenden Zuschüsse aufgrund dieser Garantieverpflichtung zu vermeiden. Das BMSVG sieht zusätzlich zur verpflichtenden Kapitalgarantie die Möglichkeit des Angebots einer Zinsgarantie vor. Eine Möglichkeit, die für die Jahre 2003 bis 2005 von der damaligen ÖVK (Österreichische Vorsorgekasse) aufgegriffen wurde, welche eine Mindestverzinsung von 3 % p.a. gegen ein erhöhtes Entgelt von 2,9 % (anstelle von 1,9 %) Verwaltungsgebühr von den laufenden Beitragszahlungen gewährleistet hat. Diese Zinsgarantie wurde Ende 2005 von der ÖVK eingestellt und 2010 von der neu gegründeten fair-finance Vorsorgekasse in abgeänderter Form aufgegriffen. Ziel der Mindestzinsgarantie von fair-finance ist es, entsprechend der Vision des Unternehmens, Vorteile für Kunden, konkret in Form eines höheren, inflationsdämmenden, zusätzlichen Schutzes ohne Mehrkosten und ohne Nachteile zu bieten.
Die konkrete von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) bewilligte Regelung lautet:
fair-finance gewährt jedem Anwartschaftsberechtigten unabhängig von der gesetzlichen Kapitalgarantie eine Zinsgarantie auf übertragene Altabfertigungsanwartschaften, auf die von einer BV-Kasse übertragene Anwartschaften sowie auf die einbezahlten Beiträge abzüglich einer Vergütung des jeweils zuständigen Trägers der Sozialversicherung und abzüglich der laufenden Verwaltungskosten. Die Zinsgarantie versteht sich somit auf Basis der Nettobeiträge.
Die Höhe der Zinsgarantie wird vom Vorstand der fair-finance jährlich bis zum 30.11. für das folgende Kalenderjahr festgelegt, vom Aufsichtsrat bewilligt und auf der Homepage www.fair-finance.at veröffentlicht…..
Im Fall einer Verfügung im Sinne einer Auszahlung vor Pensionsantritt oder Übertragung in eine andere BV-Kasse wird die Zinsgarantieleistung bis zum 31.12. des Vorjahres erbracht. Im Fall einer Verfügung im Sinne einer Auszahlung bei Pensionsantritt, bei Tod oder bei einer Überweisung zur Verrentung erfolgt die Zinsgarantieleistung bis zum Zeitpunkt der Verfügung.
Seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit 2010 bis 2013 hat der Garantiezinssatz 2,25 % und für 2014 und 2015 1,75 % p.a. betragen. In Anbetracht der anhaltenden und historisch niedrigen Zinsen ist für das Jahr 2016 ein Garantiezinssatz jedenfalls unter 1,75 % zu erwarten. Vorstand und Aufsichtsrat haben bei der Festlegung des Garantiezinssatzes die Vision von fair-finance, möglichst hohe Vorteile für Kunden zu bieten, und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens im Auge zu behalten. In diesem Zusammenhang ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrates von fair-finance maßgeblich. In diesem Gremium haben nicht wie üblich die Vertreter von Eigentümern die Mehrheit der Sitze. Die VertreterInnen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes haben gemeinsam mit einem Belegschaftsvertreter und der Vertreterin der Kunden von fair-finance die Mandatsmehrheit. Diese Zusammensetzung gewährleistet, dass die Vision und Zielsetzung von fair-finance bestmöglich umgesetzt wird.
Um Missverständnisse zu vermeiden, wird die Wirkungsweise der Zinsgarantie nochmals mit vier Zahlenbeispielen vereinfacht und ohne Gebühren dargestellt:
Der Dienstgeber X wechselt zu fair-finance. Für den Mitarbeiter Mustermann wird ein Guthaben in Höhe von EUR 5.000,- übertragen, welches sich zu EUR 4.700,- aus Beiträgen und zu EUR 300,- aus Zinsen zusammensetzt. Im folgenden Jahr j werden laufende Beiträge von EUR 1.000,- bei monatlicher Zahlungsweise auf das Konto von Herrn Mustermann bei fair-finance einbezahlt.
Beispiel 1:
Bereits nach einem Jahr endet das Dienstverhältnis zum 31.12. und Herr Mustermann verfügt in Folge die Auszahlungen seines Abfertigungsanspruchs.
Performance in j -10 % und Zinsgarantie 1 %:
Der Auszahlungsbetrag bei fair-finance beträgt ca. EUR 6.055,-, zumal die Zinsgarantie auf den Übertragungsbetrag und den halben Beitrag aufgrund monatlicher Zahlungsweise wirkt. Ohne Zinsgarantie, also ohne Wechsel zu fair-finance auch oder bei Wechsel zu jeder anderen Kasse als fair-finance, würde der Auszahlungsbetrag EUR 5.700,- betragen, da das Guthaben bei -10 % mit ca. EUR 5.450,- sogar unter der Summe der Beitragszahlungen liegt somit die Kapitalgarantie zur Anwendung kommt.
Beispiel 2:
Bereits nach einem Jahr endet das Dienstverhältnis zum 31.12. und Herr Mustermann verfügt in Folge die Auszahlungen seines Abfertigungsanspruchs.
Performance in j -1 % und Zinsgarantie 1 %:
Der Auszahlungsbetrag bei fair-finance beträgt ca. EUR 6.055,-, zumal die Zinsgarantie auf den Übertragungsbetrag und den halben Beitrag aufgrund monatlicher Zahlungsweise wirkt. Ohne Zinsgarantie, also ohne Wechsel zu fair-finance oder bei Wechsel zu jeder anderen Kasse als fair-finance, würde der Auszahlungsbetrag ca. EUR 5.945,- betragen.
Beispiel 3:
Bereits nach einem Jahr endet das Dienstverhältnis zum 31.12. und Herr Mustermann verfügt in Folge die Auszahlungen seines Abfertigungsanspruchs.
Performance in j 3 % und Zinsgarantie 1 %:
Der Auszahlungsbetrag beträgt unabhängig von der gewählten Vorsorgekasse ca. EUR 6.165,-. Es werden keine Garantieleistungen fällig.
Beispiel 4:
Das Dienstverhältnis endet erst nach drei weiteren Beitragsjahren zum Jahresende und Herr Mustermann verfügt in Folge die Auszahlungen seines Abfertigungsanspruchs.
Jahr j Performance -1 % und Zinsgarantie 1 %
Jahr j+1 Performance 3 % und Zinsgarantie 1 %
Jahr j+2 Performance 0 % und Zinsgarantie 1 %
Der Auszahlungsbetrag bei fair-finance beträgt ca. EUR 8.197,-, wobei hier ausschließlich die jährliche Zinsgarantie maßgeblich ist. Das im Jahr j+1 höhere Veranlagungsergebnis bleibt unberücksichtigt, da über alle Jahre die Verzinsung mit dem Zinsgarantiebetrag einen höheren Betrag verglichen mit der Verzinsung in Höhe der jährlichen Performance ergibt. Ohne Zinsgarantie, also ohne Wechsel zu fair-finance oder bei Wechsel zu jeder anderen Kasse als fair-finance, würde der Auszahlungsbetrag ca. EUR 8.138,- betragen.